Wir dürfen OFFEN halten! – Treffpunkt Buchtreff Kleinzell

Mit der 463. Bundesverordnung vom 1.11.2020 gelten neue Regeln für öffentliche Bibliotheken.

Die Verordnung tritt mit 3.11.2020 in Kraft und ist in den meisten Teilen mit 30.11.2020 begrenzt.

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.pdfsig

Corona-Infos für oö. Bibliotheken

  • Öffentliche Bibliotheken sind vom Betretungsverbot für Freizeiteinrichtungen nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin geöffnet werden.
  • Neben den allgemeinen Hygieneregeln ist besonders zu beachten:
  • Ausgangsbeschränkung ab 20:00: Öffnungszeiten darüber hinaus sind nicht zulässig.
    Sinnvoll ist Öffnungszeiten bis 20:00 so anzupassen, dass weder Mitarbeiter*innen noch Benutzer*innen in die Gefahr einer Verletzung der Verordnung kommen.
  • Untersagt sind Veranstaltungen kultureller Art ebenso wie Ausstellungen, Märkte oder Filmvorführungen.
  • Abstand von einem Meter für alle nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
  • Enganliegender Mund-Nasen-Schutz für alle Benutzer*innen und Mitarbeiter*innen
    Ausnahme: Es besteht geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung von Benutzer*innen und Mitarbeiter*innen
  • Es müssen mindestens 10 m2 Fläche pro Benutzer*in zur Verfügung stehen.