BibliotheksbesucherInnen über 14 Jahre, die nicht geimpft oder genesen, sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
Es gibt eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums zum Tragen einer FFP2-Maske auch für Geimpfte und Genesene.
Ausnahme von der FFP2-Maskenpflicht:
Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab 6 Jahren
Schwangere und bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemen, bei denen das Tragen einer FFP2-Maske nicht zumutbar ist.
BibliothekarInnen
dürfen die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht kontrollieren, müssen dies aber
nicht.
Auszug aus der 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordung vom 13. September 2021