COVID-Maßnahmen in OÖ

Bundesweite Maßnahmen für Oberösterreich ab 17. Dezember 2021

  • Ab Freitag, 17.12., dürfen Bibliotheken auch in Oberösterreich wieder öffnen.
  • Ab 17.12. gilt auch der bundesweite Lockdown nur für Nicht-Immunisierte in Oberösterreich.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind vom Lockdown für Nicht-Immunisierte ausgenommen.
  • Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gilt der Corona-Testpass (Ninja-Pass) als 2G-Nachweis (auch an Wochenenden, sofern er vollständig ist).
  • Zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung geht´s hier.

Maßnahmen für den Bibliotheksbetrieb

  • BibliothekarInnen dürfen BesucherInnen nur nach Vorlage eines 2G-Nachweises einlassen (= Einlasskontrolle).
  • Die Kontrolle entfällt, wenn KundInnen ausschließlich vorbestellte Medien abholen (Click & Collect). Ungeimpfte und nicht genesene Personen dürfen die Bibliothek also nicht besuchen, aber vorbestellte Medien abholen. Im Zuge dessen dürfen Medien auch zurückgegeben werden.
  • Detailinformationen zum Thema Medienrückgaben für Nicht-Immunisierte: Rückgaben im Zuge einer Medienabholung sind unproblematisch. Da die Verordnung das Abholen vorbestellter Waren gestattet, nicht aber auf deren Rückgabe Bezug nimmt, ist uneindeutig, ob aus diesem Grund das Haus verlassen werden darf. Es geht hier also um eventuelle Konsequenzen für die LeserInnen, nicht für die Bibliothek.
     
  • Bei der Abholung und beim Bibliotheksbesuch ist eine FFP2-Maske zu tragen (Ausnahmen wie bekannt für Schwangere, Kinder bis zum 12. Lebensjahr, gesundheitliche Gründe etc.)
     
  • Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen.

Die 4. Oö. COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung finden Sie hier.